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Nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, sind für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig, zu denen Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz gehören können. Die Agentur, die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollten deshalb sowohl untereinander als auch mit den nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, enger zusammenarbeiten, um ein besseres maritimes Lagebild zu erhalten und ein kohärentes, kosteneffizientes Vorgehen zu unterstützen. Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren im maritimen Umfeld sollten mit der integrierten europäischen Grenzverwaltung und mit den maritimen Sicherheitsstrategien im Einklang stehen.
Zusammenarbeit mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), im Rahmen des…
„Küstenwache“ nationale Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, welche die Sicherheit im Seeverkehr, die maritime Sicherheit, Seezolltätigkeiten, die…
Die Agentur unterstützt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des…
Die Grenzüberwachung auf See ist eine der Aufgaben der Küstenwache, die im maritimen Bereich der Union ausgeführt wird. Nationale Behörden, die Aufgaben der…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung sollte in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden,…
Zusätzlich zur Zusammenarbeit in der Union im Bereich der Küstenwache zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der mit der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.