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Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen im Sinne der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Bemühungen, gegen illegale Einwanderung vorzugehen, und entspricht einem grundlegenden öffentlichen Interesse.
Die Rückführung — gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die…
Die Rückführung — gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die…
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in den Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen,…
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in den Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen —…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um illegal aufhältige Drittstaatsangehörige auf wirksame und verhältnismäßige Weise im…
Im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.