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Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG stärker unterstützen. Die Agentur sollte insbesondere Rückkehraktionen aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten koordinieren und organisieren und das Rückkehrsystem der Mitgliedstaaten, die bei der Wahrnehmung ihrer Pflicht zur Rückkehr Drittstaatsangehöriger nach Maßgabe dieser Richtlinie eine verstärkte technische und operative Unterstützung benötigen, durch die Koordinierung und Durchführung von Rückkehreinsätzen unterstützen.
Die Agentur kann Mitgliedstaaten die erforderliche technische und operative Unterstützung gewähren und entweder auf eigene Initiative und mit Zustimmung des…
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/115/EG und dem Völkerrecht getroffen wurden…
Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von…
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Rückkehrverfahren sollte die Bereitstellung der praktischen Informationen über…
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Die Unterstützung von Drittstaaten sollte die durch die Agentur geleistete Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Unionsmaßnahmen bezüglich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.