Verordnung (EU) 2019/1926 des Rates vom 14. November 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das geltende Protokoll über die Durchführung des Abkommens läuft am 19. November 2019 aus.
Erwägungsgrund 2 32019R1926
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