Art. 2 Abs. 1 Buchst. d 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Thunfischfänger mit Angeln und Oberflächen-Langleinenfischer: — Spanien 21 Schiffe — Frankreich 5 Schiffe — Portugal 4 Schiffe
Art. 1 Buchst. a 32019R0952VERORDNUNG (EU) 2019/952 DES RATES vom 17. Mai 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024)
Thunfischwadenfänger: Spanien: 16 Schiffe Frankreich: 12 Schiffe
Art. 1 Buchst. a 32021R1116VERORDNUNG (EU) 2021/1116 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Aufteilung der im Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) vorgesehenen Fangmöglichkeiten
Thunfischwadenfänger: Spanien: 15 Schiffe, Frankreich: 12 Schiffe;
Art. 1 Buchst. b 32024R2158VERORDNUNG (EU) 2024/2158 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Thunfisch-Angelfänger: Spanien: 6 Schiffe Frankreich: 3 Schiffe Portugal: 1 Schiffe Insgesamt 10 Schiffe;
Art. 1 Abs. 1 Buchst. a 32018R1095VERORDNUNG (EU) 2018/1095 DES RATES vom 26. Juli 2018 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Thunfischwadenfänger: Spanien: 16 Schiffe Frankreich: 12 Schiffe