Erwägungsgrund 12 32019R2020
Angesichts der Notwendigkeit, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, sowie der laufenden Normungsarbeiten in Bezug auf die Materialeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte sollte bei künftigen Normungsarbeiten auch die Modularisierung von LED-Leuchtmitteln behandelt werden, wobei Aspekte wie Lichtstrom, Strahlungsspektrum und Lichtverteilung zu berücksichtigen sind.