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Um den Übergang zwischen der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 und der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, sollte ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung anstelle der Benennung „Standardprogramm“ die Bezeichnung „eco“ verwendet werden dürfen.
Ab dem 25. Dezember 2019 bis zum 28. Februar 2021 darf abweichend von der Anforderung nach Anhang I Nummer 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 für das…
Um den Übergang zwischen der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 und der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, sollte ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung die…
Das eco-Programm muss — in der Programmauswahleinrichtung des Haushaltsgeschirrspülers, gegebenenfalls auf der Anzeige des Haushaltsgeschirrspülers und…
Es sollten angemessene Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, damit ein reibungsloser Übergang von der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 auf die vorliegende…
Das Programm „eco 40-60“ muss je nach Funktionsumfang der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners auf der Programmwahleinrichtung, auf dem…
Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.