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Zur Erleichterung des Übergangs von der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 zur vorliegenden Verordnung sollte die Verwendung des neuen Begriffs „eco“ ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung zulässig sein. Zudem sollte es den Herstellern gestattet sein, die Anforderungen dieser Verordnung vier Monate vor ihrem Geltungsbeginn anzuwenden.
Um den Übergang zwischen der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 und der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, sollte ab dem Inkrafttreten der vorliegenden…
Damit die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden sowie die Wirtschaftsakteure sich auf die Anwendung der durch diese Verordnung eingeführten neuen Vorschriften…
Ab dem 25. Dezember 2019 bis zum 28. Februar 2021 darf abweichend von der Anforderung nach Anhang I Nummer 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 für das…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine…
Damit die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden sowie die Wirtschaftsakteure sich auf die Anwendung der durch diese Verordnung eingeführten neuen Vorschriften…
Im Einklang mit den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten die Lieferanten die Möglichkeit haben, die mit dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.