Erwägungsgrund 11 32019R2022
Für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme von Haushaltsgeschirrspülern sollten spezifische Anforderungen festgelegt werden. Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission sollten für Haushaltsgeschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, nicht gelten. Die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 sollte entsprechend geändert werden.