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In Bezug auf Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner werden für die Zwecke dieser Verordnung die folgenden Umweltaspekte als wichtig angesehen: der Verbrauch von Energie und Wasser während der Nutzungsphase, die Abfallerzeugung am Ende der Lebensdauer sowie die während der Herstellungsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe) und während der Nutzungsphase (aufgrund des Stromverbrauchs und der Ableitung von Wasser) in die Luft und ins Wasser freigesetzten Emissionen.
In Bezug auf Haushaltsgeschirrspüler wurden für die Zwecke dieser Verordnung die folgenden Umweltaspekte als wesentlich eingestuft: der Verbrauch von Energie…
Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Energieverbrauch in der Nutzungsphase als relevanter Umweltaspekt der Produkte im Anwendungsbereich dieser Verordnung…
Für die Zwecke dieser Verordnung sind der Energieverbrauch in der Nutzungsphase, der im Laufe der Lebensdauer höhere Energieverbrauch aufgrund unzureichender…
Als wichtigster relevanter Umweltaspekt der betroffenen Produkte für die Zwecke dieser Verordnung wurde der Energieverbrauch in der Nutzungsphase ermittelt.
Nicht für den Haushaltsgebrauch bestimmte Waschmaschinen und Waschtrockner haben besondere Eigenschaften und Verwendungszwecke. Sie unterliegen anderen…
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen überarbeitet und Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschtrockner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.