Erwägungsgrund 8 32019R2023
Der unionsweite jährliche Energie- und Wasserverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug im Jahr 2015 schätzungsweise 35,3 TWh bzw. 2496 Mrd. m3. In einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen wird für das Jahr 2030 eine Verringerung des Stromverbrauchs von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern auf 33,5 TWh und des Wasserverbrauchs auf 1764 Mrd. m3 prognostiziert. Dieser Rückgang des Energie- und Wasserverbrauchs kann durch eine Überarbeitung der geltenden Ökodesign-Anforderungen noch rascher herbeigeführt werden. Schließlich hat sich auch die Lebensdauer von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern in den vergangenen Jahren auf schätzungsweise ca. 12,5 Jahre verkürzt, und dieser Trend dürfte sich fortsetzen, wenn keine geeigneten Anreize gesetzt werden.