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Um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden und den Anreiz für Wertpapierfirmen zu verringern, ihre Geschäfte so zu strukturieren, dass eine Überschreitung der Schwellenwerte, oberhalb derer sie nicht mehr als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen eingestuft werden, vermieden wird, sollten die Schwellenwerte für die verwalteten Vermögenswerte, die bearbeiteten Kundenaufträge, die Bilanzsumme und die jährlichen Bruttogesamteinkünfte auf alle Wertpapierfirmen, die derselben Gruppe angehören, kombiniert angewendet werden. Die übrigen Bedingungen, namentlich die Frage, ob eine Wertpapierfirma Kundengelder hält, Vermögenswerte von Kunden verwaltet bzw. verwahrt oder mit Finanzinstrumenten handelt und ein Markt- oder Gegenparteirisiko eingeht, sind eindeutiger Art und lassen keinen Raum für eine derartige Umstrukturierung; daher sollten sie auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Um die Entwicklung der Geschäftsmodelle und die damit verbundenen Risiken laufend zu erfassen, sollten diese Bedingungen und Schwellenwerte auf Tagesendbasis bewertet werden; dies gilt mit Ausnahme des Haltens von Kundengeldern, das auf Innertagesbasis und anhand der Bilanzsumme bewertet werden sollte, und mit Ausnahme der jährlichen Bruttogesamteinkünfte, die anhand der Lage der Wertpapierfirma am Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres beurteilt werden sollten.
bei der Anhebung des Schwellenwerts sollten Art und Umfang der Tätigkeiten der Wertpapierfirma, ihre interne Organisation und gegebenenfalls die Eigenschaften…
Darüber hinaus ist es möglich, dass große Wertpapierfirmen, die nicht systemrelevant sind, aber Handel für eigene Rechnung betreiben, Finanzinstrumente…
Eine Wertpapierfirma, die die aufsichtsrechtlichen Schwellenwerte überschreitet oder die übrigen Bedingungen nicht erfüllt, sollte nicht als klein und nicht…
Das spezifische Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen, die angesichts ihrer Größe und Verflechtung mit anderen Finanz- und Wirtschaftsakteuren als nicht…
Mit soliden Aufsichtsanforderungen soll gewährleistet werden, dass Wertpapierfirmen ordnungsgemäß und im besten Interesse ihrer Kunden verwaltet werden. Eine…
Für die Zwecke der spezifischen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen sollten Wertpapierfirmen als klein und nicht verflochten betrachtet werden, sofern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.