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Nach den im Unionsrecht derzeit festgelegten Offenlegungspflichten müssen nicht alle Informationen offengelegt werden, die erforderlich sind, um die Endanleger angemessen über die Nachhaltigkeitsauswirkung ihrer Investitionen in Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder in Finanzprodukte, mit denen Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden, zu unterrichten. Daher ist es angezeigt, spezifischere und standardisierte Offenlegungspflichten in Bezug auf solche Investitionen festzulegen. So sollte beispielsweise regelmäßig anhand von Indikatoren, die für die Messung des angestrebten nachhaltigen Investitionsziels relevant sind, über die Gesamtnachhaltigkeitswirkung von Finanzprodukten Bericht erstattet werden. Wurde ein geeigneter Index als Referenzwert bestimmt, so sollten diese Informationen auch für den bestimmten Index sowie für einen breiten Marktindex bereitgestellt werden, um einen Vergleich zu ermöglichen. Stellen EuSEF-Verwalter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 Informationen zu den mit einem bestimmten Fonds angestrebten positiven sozialen Auswirkungen, zu den insgesamt erreichten sozialen Ergebnissen und zu den angewandten Methoden zur Verfügung, so können sie diese Informationen gegebenenfalls für die Zwecke der Offenlegungen im Rahmen dieser Verordnung verwenden.
Es wurden bereits nachhaltige Produkte mit unterschiedlichem Ambitionsniveau entwickelt. Daher ist es für die Zwecke der vorvertraglichen Informationen und der…
Zur Wahrung der Anlegerinteressen sollten Fondsverwalter und institutionelle Anleger, die Finanzprodukte anbieten, offenlegen, auf welche Weise und in welchem…
Um in den Augen der Anleger die Integrität der Bezeichnung „EuSEF“ zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Verwendung dieser Bezeichnung Verwaltern…
Um die Zuverlässigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zu gewährleisten,…
Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Offenlegungspflichten ergänzen die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsvorschriften der Verordnung (EU)…
Wird mit einem Finanzprodukt eine nachhaltige Investition angestrebt und wurde kein Index als Referenzwert bestimmt, so müssen die gemäß Artikel 6 Absätze 1 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.