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Um Unternehmen dazu zu bewegen, glaubwürdige Unternehmensziele für die Verringerung der CO2-Emissionen offenzulegen, sollte der Administrator eines EU-Referenzwerts für den klimabedingten Wandel bei der Auswahl oder Gewichtung der zugrunde liegenden Vermögenswerte Unternehmen berücksichtigen, die darauf hinarbeiten, ihre CO2-Emissionen in Richtung der Ziele des Übereinkommens von Paris zu verringern. Solche Unternehmensziele sollten veröffentlicht werden und in dem Sinne glaubwürdig sein, dass sie eine echte Dekarbonisierungsverpflichtung enthalten sowie hinreichend detailliert und technisch durchführbar sind.
Die Unternehmen legen messbare Unternehmensziele für die Verringerung der CO2-Emissionen offen, die innerhalb bestimmter Fristen zu erreichen sind,
Für signifikante Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte…
Um Anleger darüber zu unterrichten, in welchem Ausmaß wichtige Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und…
Administratoren von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten sollten auch die für die Berechnung dieser…
Referenzwerte, deren zugrunde liegende Vermögenswerte keine Auswirkungen auf den Klimawandel haben, beispielsweise Zinssatz- und Wechselkurs-Referenzwerte,…
Damit zu keinem Zeitpunkt von dem erklärten Ziel der Eindämmung des Klimawandels abgewichen wird, sollten die Administratoren von EU-Referenzwerten für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.