Verordnung (EU) 2025/914 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Meldepflichten spielen bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften eine wichtige Rolle. Es ist daher wichtig, diese Pflichten zu straffen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und zu gewährleisten, dass sie ihren Zweck erfüllen.
Erwägungsgrund 1 32025R0914Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen