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Damit die Bezeichnungen „EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel“ und „Paris-abgestimmter EU-Referenzwert“ verlässlich und für Anleger in der gesamten Union leicht erkennbar sind, sollten nur Administratoren, die die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, diese Bezeichnungen bei der Vermarktung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten in der Union verwenden dürfen.
im Namen der Referenzwerte, die sie für die Verwendung in der Union bereitstellen, oder in den Rechts- oder Marketingunterlagen für diese Referenzwerte…
In der Union ansässige Administratoren, die signifikante Referenzwerte bereitstellen, die auf der Grundlage des Werts eines oder mehrerer zugrunde liegender…
im Namen der Referenzwerte, die er für die Verwendung in der Union bereitstellt, oder in den Rechts- oder Marketingunterlagen für diese Referenzwerte nicht mehr…
Die Einführung einer klaren Unterscheidung zwischen EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel einerseits und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten…
Um Anleger darüber zu unterrichten, in welchem Ausmaß wichtige Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und…
In Titel III wird folgendes Kapitel eingefügt: „KAPITEL 3a EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel sowie Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.