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Auf der Grundlage dieser Empfehlungen sollte die Kommission ermächtigt werden, als letztes Mittel einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, in dem sie festlegt, dass die betreffende Drittstaaten-CCP nicht in der Lage sein sollte, manche oder alle ihrer Clearingdienste für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Handelsplätze zu erbringen, sofern diese CCP nicht in einem beliebigen Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 dazu zugelassen ist. In diesem Durchführungsrechtsakt sollte auch ein angemessener Übergangszeitraum von höchstens zwei Jahren festgelegt werden, der einmal um weitere sechs Monate verlängert werden kann, und es sollten die Bedingungen angegeben werden, unter denen die CCP während des Übergangszeitraums bestimmte Clearingdienste weiterhin erbringen oder bestimmte Clearingtätigkeiten weiterhin ausführen kann, sowie sämtliche Maßnahmen, die während dieses Zeitraums ergriffen werden sollten, um die potenziellen Kosten für Clearingmitglieder und deren Kunden, insbesondere diejenigen, die in der Union niedergelassen sind, zu begrenzen.
dass einige oder alle Clearingdienste dieser Drittstaaten-CCP nach einem von der Kommission gemäß Buchstabe b dieses Unterabsatzes festgelegten…
Eine CCP, die in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat für die Erbringung von Clearingdienstleistungen im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften…
dass einige oder alle Clearingdienste dieser Drittstaaten-CCP nach einem von der Kommission gemäß Buchstabe b dieses Unterabsatzes festgelegten…
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sieht vor, dass die Clearingpflicht für Altersversorgungssysteme erst greift, wenn von den CCPs eine geeignete technische…
Die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Aufsichtsbestimmungen für Drittstaaten-CCPs, die Clearingdienste in der Union anbieten, bedürfen ebenfalls…
Angesichts des globalen Charakters von Finanzmärkten sollte die ESMA unmittelbar dafür zuständig sein, in Drittstaaten niedergelassene CCPs anzuerkennen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.