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Begriffsbestimmungen für die Begriffe „fertige Musikinstrumente“, „fertiges Musikinstrumentenzubehör“, „fertige Musikinstrumententeile“, „Sendung“ und „verarbeitetes Holz“ sollten in die „Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D“ aufgenommen werden, da diese Begriffsbestimmungen auf der CoP 18 angenommen wurden.
„Finanzinstrument“ die in Anhang I Abschnitt C genannten Instrumente, einschließlich mittels Distributed-Ledger-Technologie emittierter Instrumente;
„Finanzinstrumente“ die in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für…
„Finanzinstrumente“ die in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Instrumente;
„Geldmarktinstrumente“: sämtliche der in den Anhängen I, II und III aufgeführten Instrumente;
In den Erwägungsgründen 34 und 40, in Artikel 8 Absatz 4, Artikel 8c, Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 4 sowie in Anhang I Abschnitt A Nummer 2 Absatz…
es wird mit elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten gemäß Anhang I betrieben;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.