Gesetze
Gesetz wird geladen …
Teil A: Registereinzelthemen und eindeutige Kennung 1. Die in den nationalen statistischen Unternehmensregistern und im EuroGroups-Register gemäß Artikel 2 dieser Verordnung aufgeführten Einheiten werden durch eine Kennnummer und Registereinzelthemen gemäß Teil C beschrieben. 2. Die in nationalen statistischen Unternehmensregistern und im EuroGroups-Register aufgeführten Einheiten werden durch eine Kennnummer eindeutig identifiziert, um die Funktion des europäischen Rahmens für statistische Unternehmensregister als Infrastruktur zu fördern. Diese Kennnummern werden von den nationalen statistischen Stellen bereitgestellt. Die Kennnummern für rechtliche Einheiten und multinationale Unternehmensgruppen, die für das EuroGroups-Register maßgeblich sind, werden von der Kommission (Eurostat) bereitgestellt. Nationale statistische Stellen können für nationale Zwecke zusätzliche Kennnummern in den nationalen statistischen Unternehmensregistern beibehalten. Teil B: Zeitplan und Periodizität 3. Die nationalen statistischen Unternehmensregister und das EuroGroups-Register werden durch Einträge und Löschungen mindestens jährlich aktualisiert. 4. Die Häufigkeit der Aktualisierungen hängt von der Art der Einheit, der betrachteten Variablen, der Größe der Einheit und der im Allgemeinen für die Aktualisierung benutzten Quelle ab. 5. Die Mitgliedstaaten fertigen jährlich eine Kopie an, die den Stand der nationalen statistischen Unternehmensregister zum Jahresende wiedergibt, und bewahren diese Kopie zu Analysezwecken mindestens 30 Jahre auf. Die Kommission (Eurostat) fertigt jährlich eine Kopie an, die den Stand des EuroGroups-Registers zum Jahresende wiedergibt, und bewahrt diese Kopie zu Analysezwecken mindestens 30 Jahre auf. Teil C: Einzelthemen für Unternehmensregister Die nationalen statistischen Unternehmensregister und das EuroGroups-Register enthalten für die in Artikel 2 dieser Verordnung genannten jeweiligen Einheiten die folgenden Einzelthemen je Einheit. EINHEITEN EINZELTHEMEN 1. RECHTLICHE EINHEITEN Identifizierung Demografische Ereignisse Schichtungsparameter Beziehung zum Unternehmen Verbindungen zu anderen Registern Beziehung zur Unternehmensgruppe Kontrolle der Einheiten Eigentumsverhältnisse der Einheiten 2. UNTERNEHMENSGRUPPE Identifizierung Demografische Ereignisse Schichtungsparameter und wirtschaftliche Variablen 3. UNTERNEHMEN Identifizierung Verbindungen zu anderen Einheiten Demografische Ereignisse Schichtungsparameter und wirtschaftliche Variablen 4. ÖRTLICHE EINHEIT Identifizierung Demografische Ereignisse Schichtungsparameter und wirtschaftliche Variablen Verbindungen zu anderen Einheiten und Registern 5. FACHLICHE EINHEIT wenn als statistische Einheit gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a erfasst Identifizierung Demografische Ereignisse Schichtungsparameter und wirtschaftliche Variablen Verbindungen zu anderen Einheiten und Registern
Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten tauschen vertrauliche Daten zur Identifizierung rechtlicher Einheiten aus. Zu diesem Zweck übermitteln die…
Die statistischen und rechtlichen Einheiten, die gemäß Artikel 8 im europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister erfasst werden, verfügen über die…
Die Mitgliedstaaten erstellen als Grundlage für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen und als Informationsquelle für die statistische Analyse der…
Als „konditional“ gekennzeichnete Positionen sind obligatorisch, wenn sie in den Mitgliedstaaten verfügbar sind, und als „fakultativ“ gekennzeichnete Positionen…
Beim Statistischen Bundesamt wird gemäß § 13 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes ein Statistikregister geführt. Im Statistikregister dürfen zu den Einheiten,…
Die Anhänge I, II und III der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) werden wie folgt geändert: 1. Anhang I Kapitel 2 wird wie folgt geändert: a) Teil 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.