Erwägungsgrund 2 32019R2152
Diese Struktur auf der Grundlage einzelner Rechtsakte schafft weder die notwendige Kohärenz zwischen den verschiedenen statistischen Bereichen, noch fördert sie einen integrierten Ansatz zur Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Unternehmensstatistiken. Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung sollten die europäischen Unternehmensstatistiken auch Statistiken über FuE im Hochschulsektor, im staatlichen Sektor und im Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen. Zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den europäischen Unternehmensstatistiken und zur Erleichterung der Integration der entsprechenden statistischen Verfahren sollte ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden.