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Diese Struktur auf der Grundlage einzelner Rechtsakte schafft weder die notwendige Kohärenz zwischen den verschiedenen statistischen Bereichen, noch fördert sie einen integrierten Ansatz zur Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Unternehmensstatistiken. Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung sollten die europäischen Unternehmensstatistiken auch Statistiken über FuE im Hochschulsektor, im staatlichen Sektor und im Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen. Zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den europäischen Unternehmensstatistiken und zur Erleichterung der Integration der entsprechenden statistischen Verfahren sollte ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden.
die Struktur, die wirtschaftlichen Tätigkeiten und die Leistungsfähigkeit der statistischen Einheiten, deren Aktivitäten in den Bereichen FuE sowie Innovation,…
Die Mitgliedstaaten erstellen als Grundlage für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen und als Informationsquelle für die statistische Analyse der…
Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung statistischer Informationen über die Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen in den Mitgliedstaaten basierten bisher…
Es sollte vorgesehen werden, dass die nationalen statistischen Stellen, die Unternehmensstatistiken erstellen und den europäischen Rahmen für statistische…
Besser integrierte statistische Prozesse auf der Grundlage gemeinsamer methodischer Grundsätze, Definitionen und Qualitätskriterien sollten zu harmonisierten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 wird ein neuer gemeinsamer Rahmen für Unternehmensregister für ausschließlich statistischen Zwecken dienende Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.