Erwägungsgrund 3 32008D1297
In den vergangenen 15 Jahren wurden zur Deckung des Bedarfs der Gemeinschaft an statistischen Informationen zahlreiche statistische Rechtsvorschriften erlassen, die die Tätigkeiten von Unternehmen beschreiben und Verpflichtungen von Unternehmen zur Übermittlung statistischer Daten vorsehen. Eine Überarbeitung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass unter anderem der Geltungsbereich der statistischen Rechtsvorschriften und die in ihnen enthaltenen die Konzepte und Definitionen miteinander vereinbar sind. Die Vereinfachung und die Festlegung von Prioritäten sollten all diese Rechtsvorschriften so weit wie möglich kennzeichnen.