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Zwar sollten die Unternehmensstatistiken nach wie vor grundsätzlich die gesamte Wirtschaft abdecken, die Datenanforderungen sollten aber, in Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so weit wie möglich vereinfachende Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der gewerblichen Wirtschaft in vergleichsweise kleinen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Den Auskunftgebenden sollte durch zusätzliche Anforderungen kein unverhältnismäßig hoher administrativer Aufwand entstehen.
Der administrative Aufwand für die Unternehmen, insbesondere für KMU, sollte möglichst in Grenzen gehalten werden, indem nach Möglichkeit andere Datenquellen…
Es wird ein flexiblerer Ansatz im Rahmen der europäischen Unternehmensstatistiken benötigt, der Anpassungen an methodische Entwicklungen und eine rechtzeitige…
Das notwendige Streben nach einer Erleichterung der Verwaltungs- und Statistikformalitäten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Erhebung von Daten von europäischen Unternehmen so weit wie möglich…
Kleinstunternehmen verfügen nur über begrenzte Mittel, um anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Gibt es keine speziellen Vorschriften für…
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.