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Eine harmonisierte Beaufsichtigung des Finanzsektors setzt auch voraus, dass in grenzüberschreitenden Situationen Meinungsverschiedenheiten zwischen den zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten wirksam beigelegt werden. Die bestehenden Vorschriften für die Beilegung solcher Meinungsverschiedenheiten sind nicht vollständig zufriedenstellend. Sie sollten daher angepasst werden, damit sie einfacher angewendet werden können.
Zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Aufsicht und einer ausgewogenen Berücksichtigung der Positionen der zuständigen Behörden in den verschiedenen…
Zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Aufsicht und einer ausgewogenen Berücksichtigung der Positionen der zuständigen Behörden in den verschiedenen…
Zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Aufsicht und einer ausgewogenen Berücksichtigung der Positionen der zuständigen Behörden in den verschiedenen…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um so die Voraussetzungen für ein vergleichbares Maß der Durchsetzung der…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Durchsetzung dieser…
Auch wenn die zuständigen Behörden in der Regel am besten in der Lage sind, die Marktbedingungen zu überwachen und bei ungünstigen Ereignissen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.