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In ihrer Mitteilung vom 8. Juni 2017 über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion hat die Kommission ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine effektivere und einheitlichere Beaufsichtigung der Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen eine entscheidende Voraussetzung für die Beseitigung der Regulierungsarbitrage zwischen Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben ist, um die Integration der Märkte zu beschleunigen und neue Möglichkeiten für Unternehmen und Anleger auf dem Binnenmarkt zu schaffen.
Diese Verordnung ist ein wesentlicher Schritt zur Vollendung der Kapitalmarktunion im Sinne der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2015 mit dem Titel…
Die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2015 zu einem Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ist ein wichtiger Bestandteil der…
Die Kommission sollte die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig überprüfen, um ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewerten und festzustellen, ob…
Wie im Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vom 30. September 2015 angekündigt, wird „die Kommission […] den Nutzen eines…
Die Verwirklichung des Ziels der Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Finanzstabilität und der…
Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen hat die Kommission am 4. Mai 2017 die Mitteilung „Antworten auf Herausforderungen für kritische Finanzmarktinfrastrukturen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.