Erwägungsgrund 7 32019R0268
Es ist angemessen, eine Übergangsbestimmung festzusetzen, die Lebensmittelunternehmen ausreichend Zeit gibt, um sich an die überarbeiteten oder neuen CEN/ISO-Normen anzupassen. Die Übergangsbestimmung würde es den Lebensmittelunternehmen auch ermöglichen, den Aufwand zu verringern, der Laboratorien und Testkitherstellern dadurch entsteht, dass sie andere Methoden im Einklang mit der neuen EN ISO 16140-2 validieren müssen, da manche, auf der Vorgänger-Norm ISO 16140 2003 basierende Zertifikate noch bis Ende des Jahres 2021 gültig sein könnten.