Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erzeugnisse tierischen Ursprungs müssen unter Umständen nach Unionsrecht oder aufgrund der Entscheidung des verantwortlichen Unternehmers als tierische Nebenprodukte deklariert werden. Die Entscheidung eines Unternehmers, Erzeugnisse tierischen Ursprungs als tierische Nebenprodukte zu deklarieren, kann nicht rückgängig gemacht werden. Solche tierischen Nebenprodukte sind vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen. Bestimmte tierische Nebenprodukte haben in der Kombinierten Nomenklatur (KN) dieselben Zollcodes wie für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Erzeugnisse; diese sind in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates festgelegt. Für die Zuordnung zu den KN-Codes müssen die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten in der Lage sein, eindeutig zwischen Erzeugnissen zu unterscheiden, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, und solchen, die dies nicht sind. Um bei dieser Zuordnung jegliche Zweifel auszuschließen, sollte aus den Gesundheitserklärungen in den Einfuhrbescheinigungen für unverarbeitete tierische Nebenprodukte eindeutig hervorgehen, dass die tierischen Nebenprodukte zwar von tierischen Erzeugnissen stammen, die in einem früheren Stadium genusstauglich waren, inzwischen aber als tierische Nebenprodukte, die dauerhaft aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen sind, eingestuft und behandelt werden. Die Musterbescheinigungen in Anhang XV Kapitel 3(D), Kapitel 3(F) und Kapitel 8 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten daher entsprechend geändert werden.
Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung über tierische Nebenprodukte sollten für Produkte gelten, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften nicht für den…
Des Weiteren muss Sendungen mit Zwischenprodukten für die Herstellung von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln bei der Vorstellung für Veterinärkontrollen an…
Um die Sicherheit bestimmter hochverarbeiteter Erzeugnisse zu gewährleisten, für die Durchsetzung der EU-Bestimmungen zu sorgen und einen fairen Wettbewerb im…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Bereitstellung eines tierischen Nebenprodukts oder eines Folgeprodukts auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, für das kein Endpunkt in…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.