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Das Zollgebiet der Union sollte auf die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave im Hoheitsgebiet der Schweiz, und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees erweitert werden, da die historischen Gründe für den Ausschluss dieser Gebiete wie ihre Isolation und ihre wirtschaftliche Benachteiligung nicht mehr gegeben sind. Aus denselben Gründen sollten diese Gebiete dem allgemeinen Verbrauchsteuersystem unterworfen werden, vom gemeinsamen Mehrwertsteuersystem jedoch weiter ausgeschlossen bleiben. Um sicherzustellen, dass alle Änderungen ab dem selben Zeitpunkt wirksam werden, sollten die betreffenden Gebiete mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 in das Zollgebiet der Union eingegliedert sein.
Zollgebiet der Europäischen Union ist das Zollgebiet der Union nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.…
Für die Zwecke dieser Verordnung werden Ceuta, Helgoland und Melilla als Teil des Zollgebiets der Union behandelt.
Die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave auf dem Gebiet der Schweiz, und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer…
Italien beantragte mit seinem Schreiben vom 18. Juli 2017, dass die italienische Gemeinde Campione d'Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des…
Italien möchte jedoch, dass diese Gebiete nach wie vor vom räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG ausgeschlossen bleiben, da dies notwendig…
„(1) Dieses Übereinkommen gilt für die Gebiete der Mitgliedstaaten, die zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, einschließlich der Insel Helgoland und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.