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Die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave auf dem Gebiet der Schweiz, und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees sollten in das Zollgebiet der Union aufgenommen werden, weil die historischen Gründe für deren Ausschluss, wie ihre isolierte Lage und wirtschaftlichen Nachteile, nicht mehr gelten. Aus diesen Gründen sollten diese Gebiete in den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/118/EG aufgenommen werden.
Die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume, die außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten liegen,…
Für die Zwecke dieser Verordnung werden Ceuta, Helgoland und Melilla als Teil des Zollgebiets der Union behandelt.
Das Zollgebiet der Union sollte auf die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave im Hoheitsgebiet der Schweiz, und den zum…
Italien beantragte mit seinem Schreiben vom 18. Juli 2017, dass die italienische Gemeinde Campione d'Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des…
Italien möchte jedoch, dass diese Gebiete nach wie vor vom räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG ausgeschlossen bleiben, da dies notwendig…
„(1) Dieses Übereinkommen gilt für die Gebiete der Mitgliedstaaten, die zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, einschließlich der Insel Helgoland und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.