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Müssen die Zollbehörden eine summarische Eingangsanmeldung für ungültig erklären, weil die Waren, auf die sich die Anmeldung bezieht, nicht in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, sollte die summarische Eingangsanmeldung 200 Tage nach der Abgabe der Anmeldung unverzüglich — und nicht innerhalb von 200 Tagen nach der Abgabe der Anmeldung — für ungültig erklärt werden, da das die Frist ist, innerhalb deren die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht werden müssen.
Werden die Waren, für die eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben wurde, nicht in das Zollgebiet der Union verbracht, so erklären die Zollbehörden diese…
Die summarische Eingangsanmeldung ist innerhalb einer bestimmten Frist, bevor die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht werden, bei der ersten…
Werden die Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, nicht aus dem Zollgebiet der Union verbracht, so erklären die Zollbehörden diese…
Die Zollstelle nach Artikel 127 Absatz 3 kann bei Waren, für die vor Ablauf der Frist für die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung eine Anmeldung zur…
Müssen die Zollbehörden eine summarische Ausgangsanmeldung oder eine Wiederausfuhrmitteilung für ungültig erklären, weil die betreffenden Waren nicht aus dem…
Damit die Zollbehörden eine ordnungsgemäße Risikoanalyse und angemessene risikogestützte Kontrollen durchführen können, muss gewährleistet sein, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.