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Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung der grundlegenden Ziele des wirksamen Funktionierens der Zollunion und der Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik, einige technische Probleme, die bei der Umsetzung des Zollkodex seit seinem Inkrafttreten festgestellt wurden, zu beheben, zwei Gebiete eines Mitgliedstaats in das Zollgebiet der Union einzubeziehen und den Zollkodex mit internationalen Abkommen, die zum Zeitpunkt seiner Annahme noch nicht in Kraft waren, in Übereinstimmung zu bringen. Die vorliegende Verordnung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Erreichung der grundlegenden Ziele dieser Verordnung erforderlich und angemessen, Vorschriften über das…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union ist es erforderlich und angemessen,…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, der Union die Teilnahme am…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung des Ziels dieser Verordnung erforderlich und angemessen, die Handelsregelung für…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die wirksame Durchsetzung der Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet, aufgrund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.