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Um die grundlegenden Ziele zu erreichen, dass ein wirksames Funktionieren der Zollunion ermöglicht und die gemeinsame Handelspolitik umgesetzt wird, ist es im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit notwendig und angemessen, die Regeln und Verfahren für Waren festzulegen, die in das oder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden. Die vorliegende Verordnung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union geht diese Verordnung nicht über das hinaus, was…
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Erreichung der grundlegenden Ziele dieser Verordnung erforderlich und angemessen, Vorschriften über das…
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung der grundlegenden Ziele des wirksamen Funktionierens der…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung des Ziels dieser Verordnung erforderlich und angemessen, die Handelsregelung für…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Förderung des Handels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.