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Als Verwaltungsbehörde für die Kooperationsprogramme fungiert die EU-Sonderprogrammstelle (Special EU Programmes Body — SEUPB), die im Rahmen der am 8. März 1999 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Regierung Irlands und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Einrichtung von Durchführungsstellen eingerichtet wurde. Da die Kooperationsprogramme Nordirland betreffen, sollten sie mit den notwendigen ergänzenden Bestimmungen fortgeführt werden.
Abweichend von Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 — nimmt die EU-Sonderprogrammstelle (Special EU Programmes Body — SEUPB), bei der die…
Im Kooperationsprogramm wird ferner Folgendes benannt: a) die Durchführungsbestimmungen mit folgenden Angaben: i) Benennung der Verwaltungsbehörde,…
In Bezug auf das grenzübergreifende Programm PEACE PLUS gilt die EU-Sonderprogrammstelle, wenn sie als Verwaltungsbehörde angegeben wurde, als in einem…
Im Falle grenzübergreifender Programme, die im Wege der geteilten Mittelverwaltung mit einem Mitgliedstaat durchgeführt werden, werden nach Artikel 102 in einem…
Die Kooperationsprogramme fallen insbesondere unter die Verordnungen (EU) Nr. 1299/2013 , die (EU) Nr. 1303/2013 und (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen…
Um bei den im Rahmen dieser Verordnung genehmigten Kooperationsprogrammen, die die Regionen in äußerster Randlage betreffen, die Koordinierung zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.