Erwägungsgrund 3 32019R0491
Die Kooperationsprogramme fallen insbesondere unter die Verordnungen (EU) Nr. 1299/2013, die (EU) Nr. 1303/2013 und (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates. Mit der vorliegenden Verordnung sollten Bestimmungen festgelegt werden, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union eine Fortsetzung der Kooperationsprogramme im Einklang mit den genannten Verordnungen ermöglichen.