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Die Kontroll- und Aufsichtspflichten, die die Mitgliedstaaten nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/15/EG gegenwärtig zu erfüllen haben, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Bewertung anerkannter Organisationen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 zusammen mit dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten durchführen, die der betreffenden anerkannten Organisation die Ermächtigung nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/15/EG erteilt haben.
Alle anerkannten Organisationen werden von der Kommission gemeinsam mit dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, der oder die ihnen die Ermächtigung nach…
Die anerkannten Organisationen, die ursprünglich vom Vereinigten Königreich anerkannt wurden, verfügen derzeit über eine Unionsanerkennung und wurden von…
„(1) Alle anerkannten Organisationen werden von der Kommission gemeinsam mit dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, der oder die ihnen die Ermächtigung…
Aus Gründen der Gleichbehandlung sind Organisationen, die vom jeweiligen Mitgliedstaat ursprünglich nach der Richtlinie 94/57/EG des Rates anerkannt wurden und…
Die Kommission führt bei den Organisationen, deren Anerkennung beantragt wurde, zusammen mit den jeweiligen Antrag stellenden Mitgliedstaaten Bewertungen durch,…
Ein besonderes Verfahren sollte festgelegt werden, um die Kommission in die Lage zu versetzen, einer Organisation auf eigene Initiative oder auf Antrag eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.