Erwägungsgrund 22 32013L0029
Der Händler stellt einen pyrotechnischen Gegenstand auf dem Markt bereit, nachdem dieser vom Hersteller oder vom Einführer in Verkehr gebracht wurde, und er sollte gebührende Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass seine Handhabung des pyrotechnischen Gegenstands dessen Konformität nicht negativ beeinflusst.