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Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EG) Nr. 2141/96 der Kommission in Kraft bleibt und weiterhin gilt, sofern und solange sie nicht aufgehoben wird. Aus dem gleichen Grund sollte klargestellt werden, dass die Verordnungen (EG) Nr. 507/2006 und (EG) Nr. 658/2007 in Kraft bleiben und weiterhin gelten, sofern und solange sie nicht aufgehoben werden.
Die Richtlinien 91/322/EWG und 96/94/EG bleiben in Kraft.
Die Verordnungen (EG) Nr. 2141/96, (EG) Nr. 2049/2005, (EG) Nr. 507/2006 und (EG) Nr. 658/2007 bleiben in Kraft und gelten weiterhin, sofern und solange sie…
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates . Im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 werden verschiedene Maßnahmen nach Sektor innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne nach Inkrafttreten der vorliegenden…
Diese Verordnung sollte weder die weitere Durchführung noch die Änderung einer Unterstützung berühren, die die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG)…
Laut Richtlinie 98/24/EG bleiben die Richtlinien 91/322/EWG und 96/94/EWG in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.