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Der Hersteller, der Einführer oder der Händler sollte eine Erklärung zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von Waren für die Zwecke der gegenseitigen Anerkennung (im Folgenden „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“) abgeben können. Der Hersteller ist am besten in der Lage, die Angaben in der Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung zu machen, da der Hersteller die Waren am besten kennt und im Besitz der für die Überprüfung der in der Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung enthaltenen Angaben notwendigen Nachweise ist. Der Hersteller sollte die Möglichkeit haben, einen Bevollmächtigten damit zu beauftragen, solche Erklärungen im Namen des Herstellers und unter der Verantwortung des Herstellers abzugeben. Kann ein Wirtschaftsakteur in der Erklärung jedoch nur Angaben zur Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens der Waren machen, so sollte ein anderer Wirtschaftsakteur angeben können, dass die Waren in dem betreffenden Mitgliedstaat für Endnutzer bereitgestellt werden, sofern dieser Wirtschaftsakteur die Verantwortung für die Angaben in der Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung übernimmt und die für die Überprüfung dieser Angaben erforderlichen Nachweise vorlegen kann.
Der Hersteller von Waren oder von Waren einer bestimmten Art, die auf dem Markt des Bestimmungsmitgliedstaats bereitgestellt werden oder bereitgestellt werden…
Die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung sowie die zwecks Überprüfung der in der Erklärung enthaltenen Angaben erforderlichen Nachweise, die auf Anforderung…
Einführer und Händler händigen einer zuständigen Behörde auf deren begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen, die für den Nachweis der Konformität…
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung wahrheitsgemäß und zutreffend ausgefüllt wird. Daher muss von den…
Die erforderlichen Beweise dafür, dass Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, unterscheiden sich in den verschiedenen…
Teil I 1. Eindeutige Kennung der Waren bzw. der Art von Waren: … [Hinweis: Geben Sie die Warenidentifikationsnummer oder ein anderes Kennzeichen an, an dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.