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Nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten jeden Entwurf einer nationalen technischen Vorschrift, die gewerblich hergestellte Erzeugnisse — einschließlich landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Fischereierzeugnisse — betrifft, übermitteln und die Gründe mitteilen, die die Festlegung dieser Vorschrift erforderlich machen. Nach Erlass einer solchen nationalen technischen Vorschrift muss jedoch sichergestellt werden, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in Einzelfällen korrekt auf spezifische Waren angewandt wird. Mit der vorliegenden Verordnung sollten Verfahren für die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in Einzelfällen festgelegt werden, indem beispielsweise die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, anzugeben, auf welchen nationalen technischen Vorschriften eine Verwaltungsentscheidung beruht und welche berechtigten Gründe des Allgemeininteresses bestehen, mit denen die Anwendung dieser nationalen technischen Vorschrift auf eine Ware begründet wird, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde. Die Verhältnismäßigkeit der nationalen technischen Vorschrift bildet die Grundlage für den Nachweis der Verhältnismäßigkeit der Verwaltungsentscheidung, die auf dieser Vorschrift beruht. Allerdings sollten in jedem Einzelfall die Mittel festgelegt werden, mit denen der Nachweis der Verhältnismäßigkeit der Verwaltungsentscheidung zu erbringen ist.
Diese Verordnung legt unter Berücksichtigung von Artikel 36 AEUV und der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Regeln und Verfahren…
Da Verwaltungsentscheidungen zur Beschränkung oder Verweigerung des Marktzugangs für Waren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr…
Der Begriff „zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ ist vom Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Rechtsprechung zu den Artikeln 34 und 36 AEUV…
Vorbehaltlich des Artikels 7 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission unverzüglich jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um…
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung leitet sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ab. Diesem Grundsatz zufolge dürfen die…
Im Hinblick auf den Vertrieb von Endeinrichtungen ist es für die Hersteller wichtig zu wissen, welchen technischen Spezifikationen ihre Erzeugnisse genügen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.