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Dem Wirtschaftsakteur sollte angemessene Zeit eingeräumt werden, in der die von der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats angeforderten Unterlagen oder anderen Angaben zur Verfügung zu stellen oder Argumente oder Bemerkungen in Bezug auf die Bewertung der betreffenden Waren vorzubringen sind.
Dem betreffenden Wirtschaftsakteur wird eine Frist von mindestens 15 Arbeitstagen nach Aufforderung durch die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats…
Auf Anfrage einer zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats nach Artikel 5 Absatz 7 stellen die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem ein…
Die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen dieser…
Es sollte klargestellt werden, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, von den Mitgliedstaaten oder den Auftraggebern zu verlangen, Informationen…
Den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie die zur Anwendung dieser Verordnung erforderlichen praktischen Maßnahmen treffen…
Es muss ein ausreichender Zeitraum vorgesehen werden, damit die Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachkommen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.