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Das Register sollte einen geeigneten Vertrag über die Datenhinterlegung (escrow agreement) schließen, sodass insbesondere im Fall der Benennung eines anderen Registers oder bei unvorhergesehenen Umständen die Erbringung von Diensten an die lokale Internetgemeinschaft mit minimalen Störungen weiterhin möglich ist. Das Register sollte dem Hinterleger (escrow agent) täglich eine elektronische Kopie des aktuellen Inhalts der Datenbank der TLD .eu übergeben.
schließt auf eigene Kosten und mit Zustimmung der Kommission mit einem in der Union niedergelassenen angesehenen Treuhänder oder anderem Hinterleger (escrow…
Die Kommission schließt mit dem benannten Register einen Vertrag. In dem Vertrag werden die Regeln, Strategien und Verfahren für die Erbringung von…
Das Register stellt unter vergleichbaren Umständen gleichwertige Anforderungen an die zugelassenen .eu-Registrierstellen, die gleichwertige Dienste erbringen.…
Die Kommission sollte mit dem benannten Register einen Vertrag schließen, der die für das Register geltenden detaillierten Grundsätze und Verfahren für die…
Der zwischen der Kommission und dem Register geschlossene Vertrag sollte Verfahren zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung der TLD .eu durch das…
Um die Gefahr einer Störung der Dienste der TLD .eu während der Umstellung vom alten auf den neuen Rechtsrahmen zu begrenzen, sind in dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.