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Zum Zwecke der Anwendung des relevanten Deckungsfaktors sollten Stundungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Genauer gesagt sollte die Risikoposition weiterhin als notleidend eingestuft werden, aber die Deckungsanforderung sollte für ein weiteres Jahr stabil bleiben. Deshalb sollte der Faktor, der während des Jahres anwendbar wäre, in dem die Stundungsmaßnahme gewährt wurde, für zwei Jahre anwendbar sein. Falls die Risikoposition nach Auslaufen des zusätzlichen Jahres immer noch notleidend ist, sollte der anwendbare Faktor so bestimmt werden, als ob keine Stundungsmaßnahme gewährt worden wäre, wobei der Zeitpunkt, zu dem die Risikoposition ursprünglich als notleidend eingestuft wurde, zu berücksichtigen ist. Da die Gewährung von Stundungsmaßnahmen nicht zu einer Arbitrage führen sollte, sollte das zusätzliche Jahr nur hinsichtlich der ersten Stundungsmaßnahme gestattet sein, die seit der Einstufung der Risikoposition als notleidend gewährt wurde. Außerdem sollte der Zeitraum von einem Jahr, während dessen der Deckungsfaktor unverändert bleibt, nicht zu einer Verlängerung des Rückstellungszeitplans führen. Folglich sollte eine Stundungsmaßnahme, die im dritten Jahr nach der Einstufung unbesicherter Risikopositionen als notleidende Risikoposition oder im siebten Jahr nach der Einstufung besicherter Risikopositionen als notleidende Risikoposition gewährt wird, die vollständige Deckung der notleidenden Risikoposition nicht verzögern.
Unabhängig von dem Grund, aus dem die Risikoposition notleidend ist, sollte der gleiche Zeitplan gelten. Die aufsichtsrechtliche Letztsicherung sollte auf jede…
Zwecks Anwendung der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung sollten in die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eindeutige Bedingungen für die Einstufung notleidender…
Je länger eine Risikoposition notleidend ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Wert noch einbringlich ist. Deshalb sollte der Anteil der…
Die Mitgliedstaaten sollten den Anwendungsbereich von in dieser Richtlinie vorgesehenen präventiven Restrukturierungsrahmen auf Fälle erstrecken können, in…
Schutzmaßnahmen sollten nur in dem Maße und nur so lange angewendet werden, wie dies zur Vermeidung einer bedeutenden Schädigung und für die Erleichterung der…
Schutzmaßnahmen sollten nur in dem Maße und nur so lange angewendet werden, wie dies zur Vermeidung eines ernsthaften Schadens und für die Erleichterung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.