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Um sicherzustellen, dass die Institute die Kreditbesicherung bei notleidenden Risikopositionen nach einem vorsichtigen Ansatz bewerten, sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) die Notwendigkeit einer gemeinsamen Methodik prüfen und gegebenenfalls eine solche gemeinsame Methodik entwickeln, die insbesondere auf die Annahmen für die Einbringlichkeit und Durchsetzbarkeit abstellt und auch zeitliche Mindestvorgaben für die Neubewertung der Kreditbesicherung beinhalten könnte.
Die zuständigen Behörden können die Methoden für die Anwendung der Überprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels anpassen, um Instituten…
Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien heraus, in denen präzisiert wird, wie die zuständigen Behörden feststellen…
Mit dieser Richtlinie sollen im Zusammenspiel mit anderen von der Kommission vorgelegten Maßnahmen, mit Maßnahmen, die die Europäische Zentralbank (EZB) in…
Risiken für die Sicherheit und Solidität von Kreditinstituten können sowohl auf der Ebene einzelner Kreditinstitute als auch auf der Ebene von Bankengruppen…
Um Kreditvermittlern die grenzübergreifende Erbringung ihrer Dienstleistungen zu erleichtern, sowie für die Zwecke der Zusammenarbeit, des…
Daher sollten diese Wertpapierfirmen angesichts der Tatsache, dass sie zu Kreditinstituten werden, auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.