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Je länger eine Risikoposition notleidend ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Wert noch einbringlich ist. Deshalb sollte der Anteil der Risikoposition, der durch Rückstellungen, sonstige Anpassungen oder Abzüge gedeckt sein sollte, nach einem festen Zeitplan ansteigen. Für von einem Institut erworbene notleidende Risikopositionen sollte deshalb ein Zeitplan gelten, der an dem Zeitpunkt beginnt, an dem die notleidende Risikoposition ursprünglich als notleidend eingestuft wurde, und nicht an dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Zu diesem Zweck sollte der Verkäufer den Käufer über den Zeitpunkt der Einstufung der Risikoposition als notleidend informieren.
Unabhängig von dem Grund, aus dem die Risikoposition notleidend ist, sollte der gleiche Zeitplan gelten. Die aufsichtsrechtliche Letztsicherung sollte auf jede…
Bei besicherten notleidenden Risikopositionen wird generell davon ausgegangen, dass sie zu einem weniger bedeutenden Verlust führen als unbesicherte notleidende…
Abweichend von Absatz 3 muss der gehaltene materielle Nettoanteil für die Zwecke dieses Absatzes bei NPE-Verbriefungen, bei denen ein nicht erstattungsfähiger…
Teilweise Abschreibungen sollten bei der Berechnung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen berücksichtigt werden. Um eine Doppelzählung der Abschreibung zu…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Abweichend von Absatz 3 muss der gehaltene materielle Nettoanteil für die Zwecke dieses Absatzes bei NPE-Verbriefungen,…
Zum Zwecke der Anwendung des relevanten Deckungsfaktors sollten Stundungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Genauer gesagt sollte die Risikoposition…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.