Gesetze
Gesetz wird geladen …
Teilweise Abschreibungen sollten bei der Berechnung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen berücksichtigt werden. Um eine Doppelzählung der Abschreibung zu vermeiden, ist es notwendig den Wert der ursprünglichen Risikoposition vor der teilweisen Abschreibung zu verwenden. Die Aufnahme von teilweisen Abschreibungen in die Liste der Positionen, die dazu genutzt werden können, die Anforderungen der Letztsicherung zu erfüllen, sollte Institute dazu bewegen, Abschreibungen rechtzeitig zu bilanzieren. Bei notleidenden Risikopositionen, die von einem Institut zu einem Preis gekauft worden sind, der niedriger als der vom Schuldner geschuldete Betrag ist, sollte der Käufer die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem vom Schuldner geschuldeten Betrag zum Zwecke der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung in derselben Weise behandeln wie eine teilweise Abschreibung.
Die Bewertungsabschläge berücksichtigen die Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken der betreffenden Finanzsicherheiten, eine Einschätzung der erwarteten…
Artikel 159 erhält folgende Fassung: „Artikel 159 Behandlung erwarteter Verlustbeträge Institute ziehen die nach Artikel 158 Absätze 5, 6 und 10 ermittelten…
Unter gebührender Beachtung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität und nur als letztes Mittel sollten die Abwicklungsbehörden in der Lage sein, unter…
Die zuständigen Behörden können die Anwendung der Anforderung, dass Risikopositionen gegen Kreditinstitute im Deckungspool der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein…
Von Instituten, die entscheiden, die Übergangsbestimmungen zur Abfederung der Auswirkungen der Rückstellungen für erwartete Kreditverluste auf das harte…
Je länger eine Risikoposition notleidend ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Wert noch einbringlich ist. Deshalb sollte der Anteil der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.