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Um für einen kohärenten und reibungslosen Übergang im Anschluss an die Neufassung und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 zu sorgen sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Januar 2020 gelten. Allerdings ist es angebracht, die CO2-Emissionsnormen und die Bedingungen für ihre Umsetzung gemäß diesen Verordnungen ohne Änderungen bis zum Jahr 2024 beizubehalten.
Die Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 sollten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben werden.
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 sollten vollständig in diese Verordnung eingehen. Daher sollte die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 mit Wirkung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen sollten für Kontinuität nach Auslaufen der Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 sorgen. Daher sollten die in der…
Die nach der Verordnung (EU) 2017/2400 ermittelten Daten zu den CO2-Emissionen von Fahrzeugen der Gruppen 4, 5, 9 und 10 sind gemäß der Verordnung (EU) 2018/956…
Die Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.