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Die in dieser Verordnung formulierten Zielsetzungen sollen unter anderem dadurch erreicht werden, dass der Automobilindustrie Anreize für Investitionen in neue Technologien geschaffen werden. Diese Verordnung fördert aktiv die Ökoinnovation und enthält einen Mechanismus, der die Möglichkeit bieten sollte, künftigen Technologieentwicklungen Rechnung zu tragen. Die Erfahrung zeigt, dass Ökoinnovationen erfolgreich zur Kostenwirksamkeit der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 sowie zur Senkung der tatsächlichen CO2-Emissionen beigetragen haben. Diese Modalität sollte daher beibehalten und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden, um Anreize für Effizienzsteigerungen bei Klimaanlagen zu schaffen.
Eine Verringerung des Energieverbrauchs der dieser Verordnung unterliegenden Produkte sollte durch die Anwendung vorhandener kostengünstiger und…
Es ist daher angezeigt, die Ziele der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 durch die Festlegung neuer EU-weiter CO2-Emissionsminderungsziele für…
Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass ein Gleichgewicht herrscht zwischen den Anreizen für Ökoinnovationen und für jene Technologien, deren…
Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sollten durch Anwendung bestehender herstellerneutraler kosteneffizienter Technologien, die zu einer Verringerung…
Mit dieser Verordnung werden Produktions- und Verbrauchsmuster gefördert, die mit den allgemeinen Nachhaltigkeitszielen der Union, darunter Klima-, Umwelt-,…
Innovationen neuer Technologien tragen dazu bei, CO2-Emissionen von Fahrzeugen zu senken und Luftverschmutzung und Lärmbelastung zu verringern, und unterstützen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.