Erwägungsgrund 5 32019R0651
Nachdem H.J. Heinz Supply Chain Europe B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich „Nutrimune ®“ und Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2016-00008). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut:„„Nutrimune®“ unterstützt die Immunabwehr im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen von Kleinkindern“.