Erwägungsgrund 6 32019R0651
Am 30. Januar 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass die vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen, um einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von „Nutrimune®“ (pasteurisierte Magermilch von der Kuh, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBA L74) und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen herzustellen. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.