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In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige a b c d e f g h i „310 1-(4-Chlorphenoxy)-1-(1-imidazol-1-yl)-3,3-dimethyl-2-butanon Climbazole 38083-17-9 253-775-4 Auszuspülendes/abzuspülendes Antischuppenshampoo 2,0 % Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im…
Der folgende Eintrag wird in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen Wortlaut der…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 4 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.